Arbeitssicherheit

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Wir bieten Ihnen eine gute und fundierte Beratung zum Thema Arbeitssicherheit.

Folgende Tätigkeiten bieten wir Ihnen – z.B. als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) – im Rahmen unserer Beratung...

Die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers bzw. des Arbeitgebers auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit. Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden betriebsspezifische Lösungen für Ihr Unternehmen entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet und dokumentiert.

Die Aufgaben der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 sind nachfolgend aufgelistet:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Unterstützung im Gesundheitsschutz mit Hinblick auf die Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsstätte, Arbeitsmittel und sonstige Arbeitsumwelt
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit (dauerhafte Umsetzung)
  • Fachliche Beratung im Arbeitsschutz von Arbeitgebern und Führungskräften
  • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen (z. B. Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen)
  • Integration des Managements zum Thema Arbeitsschutz

Weitere Einzelheiten zur "Neuen Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung", welche seit dem 01.05.2014 gültig ist, sehen Sie hier: DGUV-Transferliste.pdf